Verwaltungs- und Beschlusskompetenz der GdWE: Balkonsanierung bleibt Gemeinschaftsaufgabe
Auch wenn die Teilungserklärung die Instandhaltung von Balkonen einzelnen Eigentümern zuweist, bleibt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) handlungsfähig – und ist unter Umständen sogar zum Agieren verpflichtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt damit die praktische Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen und schafft Klarheit bei gefährlichen Schäden am Gemeinschaftseigentum.
