Verwaltungs- und Beschlusskompetenz der GdWE: Balkonsanierung bleibt Gemeinschaftsaufgabe

Auch wenn die Teilungserklärung die Instandhaltung von Balkonen einzelnen Eigentümern zuweist, bleibt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) handlungsfähig – und ist unter Umständen sogar zum Agieren verpflichtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt damit die praktische Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen und schafft Klarheit bei gefährlichen Schäden am Gemeinschaftseigentum.

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