Gefahrerhöhung: Was veränderte Risiken für Hauseigentümer bedeuten

Ein leerstehendes Haus, ein neuer Kamin oder eine Nutzungsänderung – es gibt viele Gründe, die den Versicherungsvertrag beeinflussen können. Denn solche neuen Umstände können die Schadenwahrscheinlichkeit erhöhen oder das Schadenausmaß vergrößern und damit eine Gefahrerhöhung darstellen.

Von einer Gefahrerhöhung spricht man, wenn sich gefahrerhebliche Umstände nach Vertragsabschluss so verändern, dass sich die Risikolage neu darstellt. Versicherungen kalkulieren ihren Schutz auf Basis bestimmter Annahmen. Ändern sich diese Grundlagen, kann der Versicherer prüfen, ob eine Anpassung von Beiträgen oder Bedingungen erforderlich ist. Maßgeblich bleibt dabei immer die konkrete Situation der Immobilie und ihrer Nutzung.

Typische Veränderungen im Alltag
Gefahrerhöhungen entstehen häufig im Zuge ganz normaler Entwicklungen. Dazu zählen etwa längerer Leerstand, bestimmte bauliche Eingriffe oder neue technische Anlagen wie Kamin, Photovoltaik oder Wallbox – vorausgesetzt, die Risikolage verändert sich dadurch wesentlich. Auch eine geänderte Nutzung, etwa durch gewerbliche Tätigkeiten, kann relevant werden. Ob im Einzelfall Handlungsbedarf besteht, hängt von den konkreten Umständen ab.

Warum eine Meldung sinnvoll ist
Nur wenn die aktuelle Risikosituation zutreffend erfasst ist, kann der Versicherungsvertrag den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Wird eine Veränderung gemeldet, lässt sich prüfen, ob und in welcher Form eine Anpassung notwendig ist. In vielen Fällen bleibt der Schutz unverändert, in anderen muss er gezielt angepasst werden.

Mögliche Folgen bei fehlender Anzeige
Wer eine Gefahrerhöhung nicht mitteilt, riskiert im Ernstfall Nachteile. Wird eine solche Veränderung erst später bekannt, kann dies je nach Einzelfall Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben; im Schadenfall sind auch Einschränkungen bei der Leistung möglich.

Praktisches Vorgehen
Nicht jede Veränderung ist automatisch relevant. Entscheidend ist, ob sie die Risikosituation beeinflussen kann. Da dies im Einzelfall nicht immer eindeutig zu beurteilen ist, empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten frühzeitig Rücksprache mit dem Versicherer zu halten.

Bei Veränderungen genügt meist ein einfacher Ablauf:

  • prüfen, ob eine Veränderung vorliegt, die Einfluss auf das Risiko haben könnte
  • im Zweifel die Versicherung kurz informieren
  • Rückmeldung abwarten

So bleibt der Vertrag aktuell und nachvollziehbar, ohne dass jede Kleinigkeit gemeldet werden muss.

Gebäude und Hausrat im Blick
Gefahrerhöhungen können sowohl die Wohngebäude- als auch die Hausratversicherung betreffen. Beim Gebäude stehen bauliche Veränderungen, Leerstand oder Nutzungsänderungen im Vordergrund. Für die Hausratversicherung sind vor allem veränderte Nutzungssituationen oder zusätzliche Risiken relevant – nicht der reine Wertzuwachs durch Neuanschaffungen.

Fazit
Veränderungen an Nutzung oder Zustand können die Risikosituation beeinflussen und sollten daher geprüft werden. Wer seine Versicherung frühzeitig informiert, sorgt dafür, dass der Vertrag den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht und der vereinbarte Schutz im Schadenfall verlässlich greift.

GEV Grundeigentümer-Versicherung

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