Hausratversicherung: Grenzen des Versicherungsschutzes bei Wertsachen

Schmuck, Bargeld oder Kunstobjekte finden sich in vielen Haushalten und sind oft von erheblichem Wert. In der Hausratversicherung gelten für diese Wertsachen jedoch besondere Regelungen. Wer seinen Versicherungsschutz realistisch einschätzen will, sollte zentrale Begriffe wie Sublimits, Aufbewahrungspflichten und Unterversicherung kennen.

Im versicherungstechnischen Sinn umfasst der Begriff Wertsachen insbesondere Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Luxusuhren sowie Wertpapiere und bestimmte Sammlungen. Auch Antiquitäten, Teppiche oder Kunstgegenstände können je nach Tarif in diese Kategorie fallen. Nicht dazu zählen in der Regel Möbel, Elektronik oder Sportgeräte – selbst bei einem hohen Anschaffungswert.

Sublimits und ihre Bedeutung
Für Wertsachen gelten innerhalb der Hausratversicherung häufig gesonderte Entschädigungsgrenzen, sogenannte Sublimits. Diese liegen oft deutlich unterhalb der gesamten Versicherungssumme. Typisch sind etwa Begrenzungen von rund 20 Prozent der Versicherungssumme für Wertsachen. Für Bargeld gelten meist noch niedrigere Höchstbeträge.

Aufbewahrungsvorschriften
Die Höhe der Entschädigung hängt auch von der Art der Aufbewahrung ab. Ab bestimmten Wertgrenzen verlangen Versicherer die Lagerung in einem geprüften Wertschutzschrank. Maßgeblich sind dabei europäische Sicherheitsnormen, etwa Widerstandsgrade nach anerkannten Zertifizierungen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann dies zu Leistungskürzungen oder im Extremfall zur Ablehnung einer Entschädigung führen.

Unterversicherung als Risiko
Ein weiteres Problem ist die sogenannte Unterversicherung. Sie entsteht, wenn der tatsächliche Gesamtwert des Hausrats höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. In diesem Fall wird die Entschädigung im Schadenfall anteilig gekürzt. Wertsteigerungen bei Gold, Uhren oder Kunst können schnell dazu führen, dass ältere Policen den aktuellen Bedarf nicht mehr korrekt abdecken.

Besonderheiten bei Bankschließfächern
Auch die Lagerung von Wertsachen in Bankschließfächern ist nicht automatisch umfassend abgesichert. Die Hausratversicherung deckt solche Inhalte meist nur eingeschränkt über die Außenversicherung ab. Gleichzeitig ist auch die Haftung der Bank stark begrenzt, sodass statt der erwarteten Sicherheit eher ein Risiko besteht. Spezielle Bankschließfachversicherungen schaffen hier die nötige Sicherheit.

Kunst und Sammlungen
Für Kunstgegenstände gelten in der Hausratversicherung häufig zusätzliche Einschränkungen. Während klassische Policen nur bestimmte Risiken, wie zum Beispiel Einbruch oder Brand, abdecken, bieten spezialisierte Lösungen umfassendere Schutzkonzepte mit Versicherungsschutz etwa auch bei Transport oder Beschädigungen.

Fazit
Der Versicherungsschutz für Wertsachen in der Hausratversicherung ist durch Begrenzungen und Bedingungen geprägt. Sublimits, Aufbewahrungsvorschriften und mögliche Unterversicherung beeinflussen maßgeblich die tatsächliche Entschädigung im Schadenfall. Eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Werte und der bestehenden Police ist daher wesentlich für eine realistische Absicherung.

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