Klimaanlage: Heiße Luft um kühle Anlagen
Vor knapp fünf Jahren wurde das Wohnungseigentumsrecht (WEG) reformiert. Doch gelten für ältere Klimaanlagen dieselben Regeln wie für neue? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich dazu jüngst geäußert (Urteil vom 10. Oktober 2025, V ZR 41/24) und deutlich gemacht, dass die Abgrenzung zwischen alter und neuer Rechtslage mitunter anspruchsvoll bleibt. Eine ohne Zustimmung der Miteigentümer auf der Dachterrasse im Jahr 2014 installierte Split-Klimaanlage muss entfernt werden, es sei denn, der Einbau stellte keinen nennenswerten Nachteil für andere dar. Wurde die Gestattungsfrage mit der Reform wirklich gelöst?
