Rechtsschutzversicherung: Wasserschaden nach Sanierung – Wer muss zahlen?

Monika L. ist Mitglied in einem Haus & Grund-Ortsverein. Sie beauftragt eine Sanitärfirma mit der Sanierung ihres Badezimmers. Die Handwerker tauschen alle Sanitärobjekte aus und erneuern die Fliesen. Doch als die Arbeiten abgeschlossen sind, folgt eine böse Überraschung: Monika L. entdeckt einen Wasserschaden.

Dabei ist zunächst unklar, ob die Sanitärfirma mangelhaft gearbeitet oder ein unabhängig hiervon entstandener Schaden an der Wasserleitung das Problem verursacht hat. Sowohl die Sanitärfirma als auch die Gebäudeversicherung weisen jegliche Verantwortung von sich.

Selbstständiges Beweisverfahren
Um Klarheit zu schaffen und die tatsächliche Ursache des Wasserschadens gerichtsfest ermitteln zu lassen, leitet Monika L. über ihren Rechtsanwalt ein selbstständiges Beweisverfahren ein. Dieses Verfahren richtet sich sowohl gegen die Sanitärfirma als auch gegen die Gebäudeversicherung. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger wird beauftragt, die Leitungen, Anschlüsse und die gesamte Installation sorgfältig zu untersuchen und zu beurteilen, wodurch der Schaden entstanden ist.

Marode Leitungen als Ursache
Der Gutachter kommt nach seiner Prüfung zu einem eindeutigen Ergebnis: Er stellt fest, dass die Leitung bereits marode gewesen ist und der Schaden hierdurch verursacht wurde. Ein Fehlverhalten der Sanitärfirma kann er nicht feststellen.

Nach diesem Ergebnis einigt sich Monika L. mit der Gebäudeversicherung über die Kosten der Schadensbeseitigung. Die Kosten für das Verfahren gegen die Sanitärfirma übernimmt ROLAND Rechtsschutz für Monika L. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits, einschließlich des Honorars für den Gutachter, muss die Gebäudeversicherung tragen.

ROLAND Rechtsschutz

Suchcode: 2601-FV03

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Haben Sie dazu Fragen? Das ROLAND Service-Team steht Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0221 82 77-23 33 zur Verfügung.

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