Kauf einer vermieteten Immobilie: Kündigung des Mietverhältnisses vor Grundbucheintragung grundsätzlich unzulässig

Für die Wirksamkeit einer Kündigung des Mietverhältnisses kommt es darauf an, ob der Käufer rechtlich bereits Vermieter ist. Beim Erwerb eines Zweiparteienhauses entsteht diese Stellung nicht automatisch mit dem Besitzübergang, sondern erst bei Vorliegen bestimmter rechtlicher Voraussetzungen.

Dieser Inhalt steht exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung. Bitte melden Sie sich an.