Vorschüsse in der GdWE: Bundesgerichtshof schließt Zurückbehaltung aus

Jeder Wohnungseigentümer muss die sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden und beschlossenen Vorschüsse bezahlen, damit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) die jährlich anfallenden Verwaltungskosten begleichen kann. Und zu Recht kann auch jeder Eigentümer verlangen, dass nach Ablauf des Wirtschaftsjahres über die Vorschüsse und tatsächlichen Kosten abgerechnet wird, um zu ermitteln, ob er zu viel oder zu wenig vorausgezahlt hat.

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