Vertragsstrafen in der Gemeinschaftsordnung: Strafzahlungen bei Bauverzögerungen

Nach der Entscheidung V ZR 129/24 vom 24. Oktober 2025 des Bundesgerichtshofes (BGH) können Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdWE) in ihrer Gemeinschaftsordnung pauschalierte Strafzahlungen vorsehen. Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) gewährt den Eigentümern weitgehende Gestaltungsfreiheit.

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