Vertragsstrafen in der Gemeinschaftsordnung: Strafzahlungen bei Bauverzögerungen
Nach der Entscheidung V ZR 129/24 vom 24. Oktober 2025 des Bundesgerichtshofes (BGH) können Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdWE) in ihrer Gemeinschaftsordnung pauschalierte Strafzahlungen vorsehen. Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) gewährt den Eigentümern weitgehende Gestaltungsfreiheit.
