Restnutzungsdauer: Verschärfung kommt nicht
Die optimale Gestaltung der Abschreibung ist für vermietende Privatpersonen wirtschaftlich von besonderer Bedeutung. Hierbei spielt auch die gesetzlich garantierte Möglichkeit, eine geringere Restnutzungsdauer der Immobilie durch ein Gutachten nachzuweisen, eine große Rolle.
