So klar das politische Ziel formuliert wird, so offen bleibt jedoch der entscheidende Punkt für jede seriöse Wirkungsabschätzung. Wie hoch wären die Steuersätze, ab welchen Schwellen, mit welchen Stundungs- und Bewertungsregeln? Das Konzept nennt zwar einen progressiven Tarif, liefert aber keine konkreten Steuersätze oder Tarifstufen. Damit lässt sich derzeit nicht belastbar beantworten, wer am Ende wie stark belastet oder entlastet würde – insbesondere nicht bei Vermögen, die nicht liquide, sondern in Immobilien gebunden sind.
Der blinde Fleck der Debatte: Erben von vermieteten Mehrfamilienhäusern
Auffällig ist, dass das SPD-Papier die Reform kommunikativ stark über das Bild der „Vererbung von Omas Wohnhaus“ rahmt. Diese Perspektive greift aber zu kurz, wenn es um die Realität des deutschen Wohnungsmarktes geht. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern werden im Diskurs völlig ausgeblendet. Private Vermieter sind aber keine Randgruppe, sondern das Rückgrat des Mietwohnungsmarktes.
Wie groß dieser Sektor ist, wird im Zensus sichtbar. Insgesamt gibt es in Deutschland knapp 20 Millionen Wohngebäude. Hiervon entfallen etwa 16,3 Millionen und somit rund 82 Prozent auf Ein- und Zweifamilienhäuser. Von den rund 3,7 Millionen Mehrfamilienhäusern entfallen wiederum 2,4 Millionen und somit etwa zwei Drittel auf kleine Mehrfamilienhäuser mit bis zu sechs Wohneinheiten.
Zugleich zeigt sich, dass Vermietung in Deutschland kein Nischenphänomen einzelner großer Akteure ist. Rund 2,3 Millionen Mehrfamilienhäuser befinden sich in privatem Eigentum, und 72 Prozent dieser Gebäude gehören zur Klasse der kleinen Mehrfamilienhäuser mit bis zu sechs Wohnungen. Etwa 5,2 Millionen private Haushalte erzielen hiermit Mieteinnahmen. Nicht selten werden diese Bestände innerhalb der Familie weitergegeben. 40 Prozent der Gebäude wurden nicht-investiv, also durch Erbschaften, Schenkungen und Übertragungen erworben.
Wer die Erbschaftsteuer also primär als Frage des Einfamilienhauses der Oma verhandelt, blendet damit aus, dass die tragende Säule des Mietwohnungsmarktes gerade aus privaten, kleinteiligen Beständen besteht – und dass die Erbschaftsteuer hier schnell strukturelle Wirkungen entfalten kann. Eine mögliche Reform entscheidet deshalb nicht nur über Eigenheime, sondern auch über die Frage, ob private Bestandsvermieter ihre Häuser weiter bewirtschaften können – oder ob steuerliche Liquiditätsbedarfe Eigentümerwechsel und Konzentrationsprozesse beschleunigen.
Ist die Erbschaftsteuer in dieser Form überhaupt sinnvoll?
Die SPD begründet die Reform auch mit Verteilungsfragen und der Begrenzung von Vermögenskonzentration. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Vermögen privater Haushalte in Deutschland zu großen Teilen aus Immobilienvermögen besteht. Die Vermögensstruktur setzt sich zu rund 55 Prozent aus Wohnimmobilien, rund 25 Prozent aus Unternehmensbeteiligungen und zu rund 15 Prozent aus Finanzvermögen zusammen.
In der ökonomischen Theorie soll die Erbschaftsteuer fiskalische Einnahmen erzielen, Chancengleichheit fördern und Vermögenskonzentration begrenzen. In der Praxis ist ihre Zielerreichung jedoch begrenzt. Das Aufkommen ist vergleichsweise gering, die Steuer trifft häufig nicht liquide Immobilienvermögen und kann gerade bei privaten Eigentümern erheblichen Verkaufs- oder Verschuldungsdruck erzeugen. Hinzu kommt, dass die effektive Steuerbelastung stark vom Typ des Eigentümers abhängt. Die bestehenden Regelungen führen zu systematischen Verzerrungen, bei denen Erben großer Wohnungsunternehmen überproportional von Abschlägen und Bewertungsprivilegien profitieren, während private Vermieter oder kleine Eigentümergesellschaften diese Vorteile vielfach nicht nutzen können.
Ob sich unter diesen Bedingungen Vermögenskonzentration tatsächlich reduziert, ist zweifelhaft. Vielmehr besteht die Gefahr, dass Konzentrationsprozesse begünstigt werden, wenn steuerlicher Liquiditätsbedarf kleinere Eigentümer zu Verkäufen zwingt und kapitalkräftige Akteure hiervon profitieren. Vor diesem Hintergrund haben mehrere europäische Länder die Erbschaftsteuer abgeschafft, darunter Österreich, Norwegen und Schweden. Als Vorteile einer Erbschaftsteuerfreiheit gelten insbesondere größere Planungssicherheit für Erben sowie positive Effekte auf Investitionen und langfristiges Engagement.
Wenn eine Erbschaftsteuer im Kern die Weitergabe von Vermögen besteuern soll, stellt sich deshalb die Frage, ob sie in der Praxis nicht häufig Fehlanreize setzt: Werden damit Eigentümerwechsel hin zu größeren, kapitalstarken Akteuren begünstigt, obwohl eigentlich Vermögenskonzentration begrenzt werden soll? Oder entsteht zusätzlicher Druck auf Mieten und Bewirtschaftungsentscheidungen, obwohl die politische Zielsetzung sozialpolitisch anders gelagert ist?
Was eine seriöse Reformdiskussion jetzt braucht
Das SPD-Papier setzt einen starken Akzent auf „Omas Wohnhaus“ und damit auf ein emotional eingängiges Beispiel. Eine Reform, die den Wohnungsmarkt ernsthaft in den Blick nehmen will, muss jedoch auch die Erben vermieteter Mehrfamilienhäuser systematisch berücksichtigen. In diesem Segment liegt ein erheblicher Teil des privaten Mietwohnungsbestandes – kleinteilig strukturiert, häufig familiengebunden und für das Wohnungsangebot von zentraler Bedeutung. Zugleich sollte es in der Debatte zulässig sein, das Instrument der Erbschaftsteuer selbst kritisch zu hinterfragen und eine Kosten-Nutzen-Abwägung vorzunehmen, die auch Praxiserfahrungen aus anderen Ländern einbezieht. So zeigen etwa Österreich, Schweden und Norwegen, dass auch ohne Erbschaftsteuer keine stärkere Vermögensungleichheit zu beobachten ist als in Ländern mit entsprechender Besteuerung.