Vermietung an Wohngemeinschaften: Vermieter kann für Energiekosten haften
Vorsicht bei der Vermietung von Wohnungen an Wohngemeinschaften: Bei einem Wechsel des Energielieferanten kann laut Bundesgerichtshof (BGH) der Vermieter vom Grundversorger für die in der Zwischenzeit verbrauchte Energie in Anspruch genommen werden.