Vermietung an Wohngemeinschaften: Vermieter kann für Energiekosten haften

Vorsicht bei der Vermietung von Wohnungen an Wohngemeinschaften: Bei einem Wechsel des Energielieferanten kann laut Bundesgerichtshof (BGH) der Vermieter vom Grundversorger für die in der Zwischenzeit verbrauchte Energie in Anspruch genommen werden.

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