Rechtschutzversicherung: Rauchmeldereinbau

Der Einbau von Rauchmeldern sowie deren Wartung stellt eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheit für die Mieter dar – und muss daher geduldet werden.

Marion M. ist Mitglied in einem Haus & Grund-Ortsverein und Vermieterin eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten. Sie möchte alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausstatten und diese regelmäßig warten lassen. Also verlangt Frau M. von sämtlichen Mietern, den Einbau der Rauchmelder in den jeweiligen Wohnungen zu dulden. Die Mieter der Dachgeschosswohnung lehnen den Einbau ab. Sie weisen darauf hin, in der Wohnung schon vor drei Jahren selbst eigene Rauchwarnmelder angebracht zu haben.

Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts
Frau M. reicht deshalb Klage auf Duldung des Einbaus der Rauchmelder ein – und gewinnt das Verfahren. Der beabsichtigte Einbau von Rauchwarnmeldern ist nach Auffassung des Gerichts eine bauliche Veränderung. Diese führt zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes und einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse im Sinne von § 555b Nummer 4 und 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Deshalb müssen die Mieter den Einbau der Rauchwarnmelder dulden.

Service aus einer Hand
Durch die Installation und die spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude „aus einer Hand“ wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Denn die Wartung garantiert eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit der Rauchmelder. Das führt zu einer nachhaltigen Verbesserung; und dies auch im Vergleich zu dem Zustand, der schon durch die selbstständige Installation des Rauchwarnmelders durch die Mieter erreicht war. Denn in diesem Fall waren keine Wartung und regelmäßige Funktionsprüfung sichergestellt.

ROLAND Rechtsschutz hat die Kosten des Prozesses vorgelegt. Diese müssen nun von den unterlegenen Mietern einschließlich der Selbstbeteiligung erstattet werden.

Mit den Rechtsschutzlösungen der ROLAND Rechtsschutz-Versicherung für Eigentümer und Vermieter können Sie Ihre Interessen im Streitfall umfassend absichern. Als Haus & Grund-Mitglied erhalten Sie attraktive Vorteile beim Abschluss.

Haben Sie dazu Fragen? Das ROLAND Service-Team steht Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0221 82 77-23 33 zur Verfügung.

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