Öfen und Kamine: Damit es wirklich gemütlich wird
Viele Menschen spielen mit dem Gedanken, sich einen Kaminofen einbauen zu lassen oder ihr älteres Modell zu ersetzen. Dabei gilt es, allerhand regulatorische Änderungen zu beachten.
Viele Menschen spielen mit dem Gedanken, sich einen Kaminofen einbauen zu lassen oder ihr älteres Modell zu ersetzen. Dabei gilt es, allerhand regulatorische Änderungen zu beachten.
Wer auch immer sich mit dem Für und Wider eines Kaminofens beschäftigt, sollte vorab mit den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern abklären, welche Optionen vor Ort möglich sind. Denn letztlich sind es die Schornsteinfeger, die die Benutzbarkeit eines Ofens vor Inbetriebnahme bescheinigen müssen. In jedem Fall sollte ein Kaminofen immer das CE-Siegel tragen, alle anderen Öfen sind hierzulande nicht zugelassen.
Grundsätzlich geht es beim Einbau eines Kaminofens immer um die Frage, ob der Ofen einen oder mehrere Räume beheizen soll und ob er an das zentrale Heizungssystem angeschlossen wird. Anhand der Größe der Räume, der Art und Weise der Dämmung und der Nutzung mit oder ohne Anbindung an das zentrale Heizungssystem wird dann die Auslastung berechnet. „Die Heizlast muss stimmen, sonst werden Umwelt und Geldbeutel unnötig belastet“, erklärt Julia Bothur, Vorstandsmitglied im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.
Moderne Kaminöfen müssen effizient sein
Kaminöfen werden zwar meist mit nachwachsenden Rohstoffen wie Scheitholz oder Pellets betrieben, gleichwohl setzt die Verbrennung klimaschädliches Kohlendioxid und Feinstaub frei. Moderne Kaminöfen müssen deshalb einen bestimmten Mindestwirkungsgrad erreichen und dürfen nicht zu viele Abgase freisetzen. Geregelt wird dies in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV).
Wird ein Kaminofen auch für die Erwärmung eines Pufferspeichers genutzt, ist ein Modell mit einer sogenannten Wassertasche nötig. Das Wasser wird dann durch den Brennvorgang im Kaminofen erhitzt und in einen Wasserspeicher weitergeleitet. Die Installation eines solchen Ofens ist aufwendiger und kostet entsprechend mehr.
Schornsteinfegerin Bothur weist außerdem darauf hin, dass beim Einbau eines Kaminofens, der raumluftabhängig ist, auf luftabsaugende Anlagen wie beispielsweise eine Dunstabzugshaube zu achten ist. „In einem solchen Fall müssen gegebenenfalls Sicherheitseinrichtungen wie etwa Fensterkontrollschalter eingebaut werden“, betont die Expertin. Dabei sorgt die Sicherheitseinrichtung dafür, dass kein gefährlicher Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte entsteht und die Abgase weiterhin unproblematisch über den Schornstein abgeleitet werden.
Seit 2022 gelten neue Regeln für Schornsteine
Zu beachten sind beim erstmaligen Einbau von Kaminöfen auch die seit 2022 geltenden neuen Regelungen für Schornsteine nach der aktuellen 1. BImSchV (§ 19 Absatz 1). Diese sehen vor, dass die Mündung von firstnahen Schornsteinen wie bisher den Dachfirst um mindestens 40 Zentimeter überragen müssen. Ist ein firstnaher Schornstein nicht zu realisieren, muss der Schornstein nach bestimmten technischen Richtlinien (zum Beispiel VDI 3781 Blatt 4) berechnet und verlängert werden, damit ein ausreichender Abtransport der Abgase gewährleistet ist.
Für vor 2022 eingebaute Kaminöfen existiert ein Bestandsschutz bei den Abgasanlagen. Dieser Bestandsschutz gilt auch dann, wenn ein alter Kaminofen durch einen neuen ersetzt wird oder wenn der Einbau eines Schornsteines nach den neuen und strengeren Vorschriften mit einem unverhältnismäßig höheren Aufwand verbunden wäre.
Förderung nur für wasserführende Pelletöfen
Schlussendlich wird der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger anhand der Handlungsempfehlungen der jeweiligen Bundesländer im Einzelfall die Frage der Unverhältnismäßigkeit entscheiden. Ein Grund mehr, schon früh das Gespräch mit dem Schornsteinfeger zu suchen.
Bleiben die Kosten, die je nach Ausführung und Anforderung stark variieren können. Auch die Frage, ob und wie sich ein Schornstein nachrüsten lässt, beeinflusst den Kostenfaktor. Gefördert werden Kaminöfen nicht. Einzige Ausnahme: Wird ein neuer Kaminofen an das zentrale Heizungssystem angeschlossen und mit Pellets befeuert, gibt es dafür Fördergelder über das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Hinweis
Für alle Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, läuft die Übergangsfrist Ende dieses Jahres ab. Sie dürfen nach der aktuellen Bundesimmissionsschutzverordnung danach nur noch dann betrieben werden, wenn sie die gesetzlichen Emissionswerte einhalten und nicht mehr als 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausstoßen.
Darüber hinaus dürfen Kaminöfen, die nach dem 22. März 2010 errichtet wurden, pro Kubikmeter Abgas höchstens 2,0 Gramm Kohlenmonoxid und 0,075 Gramm Staub freisetzen. Außerdem müssen sie einen Wirkungsgrad von 75 Prozent aufweisen.
Für Öfen, die ab dem 31. Dezember 2024 angeschlossen werden, gilt ein Grenzwert von höchstens 1,25 Gramm für Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm für Staub. Und auch hier muss der Wirkungsgrad mindestens 75 Prozent betragen.
Karin Birk
Suchcode: 2409-HL05