Fahrraddiebstahl: Welche Versicherung zahlt?

Mehr als 300.000 Fahrräder werden jährlich in Deutschland als gestohlen gemeldet. Besonders in den Städten häufen sich die Zahlen. Ein solcher Verlust ist für den Besitzer ärgerlich und teuer. Wie lässt sich der Drahtesel am besten versichern?

Das Fahrrad zählt zum Hausrat und muss für den Versicherungsschutz in der Versicherungssumme der Hausratversicherung berücksichtigt sein. Bei einem Einbruchdiebstahl in verschlossenen Räumen wie Keller oder Haus beziehungsweise Wohnung werden dann auch entwendete Zweiräder ersetzt. Da der Hausrat zum Neuwert versichert ist, zahlt die Versicherung den Neupreis der Wiederbeschaffung eines Fahrrads gleicher Art und Güte.

Allerdings finden die meisten dieser Diebstähle nicht in verschlossenen Räumen statt, sondern während der Nutzung des Rads. Wurde das Fahrrad im öffentlichen Raum oder auf privaten Grundstücken abgestellt und gestohlen, handelt es sich um einen „einfachen Diebstahl“. Damit die Versicherung zahlt, bedarf es eines besonderen Einschlusses in der Hausratversicherung.

Der Zusatzbeitrag für den Fahrradschutz richtet sich nach dem Wert des zu versichernden Objektes und wird in der Regel prozentual der Versicherungssumme mitversichert. Entschädigt wird dann auch der Neuwert bei der Wiederbeschaffung des Fahrrads.

Sind E-Bikes oder Pedelecs auch versichert?
Grundsätzlich sind auch E-Bikes und Pedelecs in der Hausratversicherung oder speziell über den Fahrradzusatz mitversichert, sofern keine Versicherungspflicht besteht, wie es zum Beispiel für sogenannte S-Pedelecs der Fall ist. Um im konkreten Fall sicherzugehen, empfiehlt es sich, mit dem Versicherer Rücksprache zu halten.

Ist das Fahrradzubehör mitversichert?
Bei einem Einbruchdiebstahl am Versicherungsort ist das Fahrradzubehör ohnehin als Hausrat mitversichert. Besteht ein zusätzlicher Einschluss für Fahrraddiebstahl, sind auch darüber alle fest am Fahrrad angebauten Teile mitversichert, zum Beispiel Kindersitz, Fahrradkorb, Fahrradanhänger oder Trinkflaschenhalter. Wichtig: Die Anschaffungskosten müssen in der Versicherungssumme berücksichtigt werden, denn diese gilt als Entschädigungsobergrenze. Aber Achtung: Das Zubehör ist nur in Verbindung mit dem Fahrraddiebstahl versichert – nicht aber, wenn es einzeln vom Fahrrad entwendet wird.

Wann zahlt die Versicherung?
Damit die Versicherung zahlt, muss das Fahrrad mit einem geeigneten und eigenständigen Schloss gegen den Diebstahl gesichert gewesen sein. Ein am Rad befindliches Rahmenschloss reicht dafür nicht aus. Darüber hinaus muss das Fahrrad auch in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum abgeschlossen sein. Je nach Vereinbarung ist der Diebstahl rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten abgesichert. Ältere Versicherungsverträge enthalten mitunter eine zeitliche Begrenzung für Diebstähle zwischen 6 und 22 Uhr. Ist das Fahrrad nachts noch in Gebrauch und steht beispielsweise vor dem Kino, ist es hingegen auch diebstahlversichert.

Was ist zu tun bei einem Fahrraddiebstahl?
Wurde das Fahrrad gestohlen, ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich und der Versicherer zu informieren. Idealerweise sollten folgende Informationen vorliegen:

  • Kaufbeleg und Unterlagen des Herstellers inklusive Rahmennummer,
  • Belege zum Fahrradzubehör
  • Marke, Farbe, Ausstattung und Zustand des Fahrrads (idealerweise fotografisch dokumentiert).

Taucht das Fahrrad innerhalb von drei Wochen, nachdem es als gestohlen gemeldet wurde, nicht wieder auf, muss erneut eine Meldung an den Versicherer erfolgen. Dann wird die Entschädigungsleistung fällig.

Sie haben Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz oder interessieren sich für ein Angebot über eine Hausratversicherung? Das Serviceteam der GEV Grundeigentümer-Versicherung steht Ihnen gerne unter der Telefonnummer 040 3766 3367 zur Verfügung.

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